Die Gewinne der Loterie Romande werden den Verteilorganen der sechs Westschweizer Kantone übergeben. Im Kanton Freiburg hat unsere Kommission die Aufgabe, diese an gemeinnützige Institutionen des Kantons zu verteilen.
Die Gewinne der Loterie Romande werden den Verteilorganen der sechs Westschweizer Kantone übergeben. Im Kanton Freiburg hat unsere Kommission die Aufgabe, diese an gemeinnützige Institutionen des Kantons zu verteilen.
Die Gesuche müssen im Prinzip mindestens drei Monate vor dem Beginn eines Projektes beim Sekretariat eingereicht werden.
Die Gewinnverteilung findet vierteljährlich statt. Es gelten folgende Fristen zur Einreichung der vollständigen oder vervollständigten Gesuche: