Die Gewinne der Loterie Romande werden den Verteilorganen der sechs Westschweizer Kantone übergeben. Im Kanton Freiburg hat unsere Kommission die Aufgabe, diese an gemeinnützige Institutionen des Kantons zu verteilen.
Die Gewinne der Loterie Romande werden den Verteilorganen der sechs Westschweizer Kantone übergeben. Im Kanton Freiburg hat unsere Kommission die Aufgabe, diese an gemeinnützige Institutionen des Kantons zu verteilen.
Die Anfragen sind an das Sekretariat zu richten, welches den Erhalt bestätigt und nötigenfalls zusätzliche Informationen verlangt. Alle vollständigen Dossiers werden anschließend durch die Kommission geprüft. Sie trifft einen endgültigen Entscheid, nachdem die Dossiers dem Staatsrat unterbreitet wurden.
Jeder Entscheid (positiv oder negativ) wird schriftlich mitgeteilt. Diese Benachrichtigung hält die Zahlungsmodalitäten des gewährten Unterstützungsbeitrags fest und die Verpflichtung, denselben in der Jahresrechnung des Begünstigten zu erwähnen und die Belege der Ausgaben zu liefern.
Der Entscheid wird begründet. Niemand hat einen Rechtsanspruch auf einen Unterstützungsbeitrag. Es handelt sich um eine punktuelle Hilfe, welche nicht unbedingt erneuerbar ist.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hält fest : "Die von der Loterie Romande bezahlten Unterstützungsbeiträge sind unter dem Blickwinkel der MWST als Subventionen zu betrachten; sie führen in der Regel beim Empfänger, falls dieser mehrwertsteuerpflichtig ist, zu einer verhältnismäßigen Kürzung des Vorsteuerabzugs". Dieser Hinweis ändert in keiner Weise die seit mehreren Jahren geltenden Grundsätze.
Bei allfälligen Fragen richten Sie sich bitte an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Eine offizielle Dokumentation finden Sie unter dem nebenstehenden Link rechts.
Den Begünstigten ist es erlaubt, die erhaltene Unterstützung in ihrer Dokumentation, Broschüre oder Ähnlichem zu erwähnen. Geeignete Logos stehen ihnen zur Verfügung (s. "logos" in der Menu-Zeile oben).