Rechtsgrundlagen

Am 1. Juli 2006 trat die neue interkantonale Vereinbarung anstelle einer Revision des Lotterie- und Wettengesetzes von 1923 in Kraft. Diese Vereinbarung ermöglicht es den grossen Schweizer Lotteriegesellschaften, ihre Aufgabe im Dienste des Gemeinnutzens fortzusetzen, die sie seit bald 75 Jahren zur grossen Freude der kantonalen Regierungen wahrnehmen.

Mit der Volksabstimmung vom 11. März 2012 hat das Schweizer Volk den „Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke“ mit klarer Mehrheit bzw. mit 87 % der Stimmen und dem Ständemehr angenommen. Dieser historische Entscheid verankert die Verteilung der Gewinne aus Lotterien und Sportwetten zugunsten gemeinnütziger Projekte und schützt die diesbezüglichen kantonalen Zuständigkeiten.

Das neue Geldspielgesetz wird derzeit erarbeitet.

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