Die sechs Westschweizer Kantone (Waadt, Freiburg, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura) bewilligen den Betrieb der Loterie Romande und erhalten die Gesamtheit ihres Gewinnes. Nach Entrichtung der Treffer, dem Abzug der Betriebskosten und einer Abgabe von 0.5% für die Verhütung der Spielsucht, kommt der Gewinn vollumfänglich gemeinnützigen Institutionen in der Westschweiz zugute, die im sozialen oder kulturellen Bereich, in Umwelt, Forschung oder Heimatschutz tätig sind. Tausende von Institutionen oder Vereinen, welche nicht gewinnorientiert sind, kommen direkt oder indirekt in den Genuss der Spenden der Loterie Romande.
Der Gewinn der Loterie Romande wird wie folgt verteilt:
- 5/6 des Gewinns gehen an die Gewinnverteilorgane der 6 Westschweizer Kantone. Diese voneinander unabhängigen Organe prüfen die Gesuche und unterstützen Institutionen, Vereine oder Stiftungen, die in den nachstehenden 8 Bereichen tätig sind:
- Soziales/Betagte Personen
- Jugend und Erziehung
- Gesundheit und Behinderung
- Kultur
- Bildung und Forschung
- Schutz der Kulturgüter
- Umwelt
- Tourismus- und Entwicklungsförderung
- 1/6 des Gewinns wird an den Amateur- und Berufssport sowie die Pferdezucht verteilt. Spendengesuche im Zusammenhang mit dem Amateursport sind an die kantonale Sportkommission des betreffenden Kantons zu richten.
- Hingegen können Aktivitäten im Bereich des Behindertensports über die Gewinnverteilorgane in den Genuss einer finanziellen Hilfe der Loterie Romande kommen.