Die Gewinne der Loterie Romande werden den Verteilorganen der sechs Westschweizer Kantone übergeben. Im Kanton Freiburg hat unsere Kommission die Aufgabe, diese an gemeinnützige Institutionen des Kantons zu verteilen.
Die Gewinne der Loterie Romande werden den Verteilorganen der sechs Westschweizer Kantone übergeben. Im Kanton Freiburg hat unsere Kommission die Aufgabe, diese an gemeinnützige Institutionen des Kantons zu verteilen.
Die Freiburger Kantonale Kommission der Loterie Romande unterstützt gemeinnützige Projekte von Institutionen, welche im Kanton Freiburg in folgenden Bereichen tätig sind: Soziale Aktionen, betagte Menschen, Gesundheit und Behinderung, Jugend und Erziehung, Bildung und Forschung, Kultur, Schutz der Kulturgüter und Umwelt.
Die Loro-Sport-Kommission hingegen unterstützt Projekte aus dem Sport-Bereich.
Die begünstigten Institutionen besitzen eine Rechtspersönlichkeit (Vereine oder Stiftungen).
In der Regel kann der Empfänger eines Beitrages im gleichen Jahr nicht erneut ein Gesuch stellen.
Niemand hat einen Rechtsanspruch auf einen Beitrag.